- Bahntourismus
- 1. Begriff: Vorwiegend Privatreisen mit oder ohne weitere Reiseleistungen. Die Beförderung erfolgt in Zügen des Linien- oder ⇡ Gelegenheitsverkehrs (Sonderzüge).- 2. Rechtliche Grundlage: Die Beförderung im B. wird durch die ⇡ Eisenbahn-Verkehrsordnung (EVO) geregelt.
Lexikon der Economics. 2013.